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Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangsvollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist er für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.

Daneben führt der Gerichtsvollzieher Zustellungen im Parteibetrieb durch und erfüllt Aufgaben im Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.

Der Gerichtsvollzieher ist in der Durchführung seiner Dienstgeschäfte einserseits selbstständig, andererseits an die bundeseinheitliche Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.

Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt. Wenn Sie insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvolzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Singen unter Tel.-Nr.: 07731/4001-226

Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts.

In der anliegenden Datei finden Sie die Büroanschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Singen.

Weitere hilfreiche Vordrucke finden Sie unter: Amtsgericht Singen --> Service --> Formulare --> Punkt 9 und Punkt 10

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